Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13   

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https://dejure.org/2013,52220
LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2013,52220)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2013 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2013,52220)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2013,52220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedergewährung einer Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff der Berufsausübung im Sinne vom § 67 SGB VII

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst a Alt 2 SGB 7, § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b Alt 1 SGB 7, § 48 Abs 4 S 1 Nr 2 SGB 6, § 45 Abs 3 S 1 Buchst b BVG
    Gesetzliche Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Berufsausbildung - Begriff der Berufsausübung - Auslegung - zeitliche Begrenzung der Übergangszeit gem § 67 Abs 3 S 1 Nr 2 Buchst b Alt 1 SGB 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 7 § 67 Abs 3 S 1 Nr 2a
    Anspruch auf Wiedergewährung einer Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff der Berufsausübung im Sinne vom § 67 SGB VII

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 67 Abs. 3 S. 1 Nr. 2a
    Anspruch auf Wiedergewährung einer Halbwaisenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Begriff der Berufsausübung im Sinne vom § 67 SGB VII

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 33/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Hinterbliebenenrente - Mindest-JAV -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Zur Höhe der Renten führte die Beklagte aus, sie errechne sich aus einem Prozentsatz des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) des Versicherten von EUR 17.640,00. Wegen der Höhe der Renten haben alle drei Hinterbliebenen Widerspruch eingelegt und sodann Klagen zum Sozialgericht Karlsruhe (SG) erhoben sowie gegen das klagabweisende Urteil des SG vom 14.12.2012 Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg eingelegt, über die der erkennende Senat ebenfalls mit Urteil von heute entschieden hat (L 3 U 33/13).

    Auf den Hinweis des Senats zu einer möglichen Fristversäumnis hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers vorgetragen, er habe den Berufungsschriftsatz zusammen mit der Berufung im Parallelverfahren L 3 U 33/13 am 21.12.2012 zwischen 12.00 und 12.30 Uhr in den Briefkasten des SG eingelegt.

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 37/02 R

    Halbwaisenrentenanspruch für die Dauer eines Promotionsstudiums

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Dies könne nicht angenommen werden, wenn die Waise bereits einen ersten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbaren Berufsschulabschluss habe (Urt. v. 18.06.2003, B 4 RA 37/02 R, Juris Rn. 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2010 - L 2 R 527/09

    Auswirkungen der Unzulässigkeit einer Berufung auf die Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Auch in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wird vereinzelt von Fällen berichtet, in denen Unfall- oder Rentenversicherungsträger auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme Waisenrente bewilligt haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 06.01.2010, L 2 R 527/09 B, Juris Rn. 3).
  • BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 5/00 R

    Zahlungsansprüche - Recht auf Halbwaisenrente - Lehramtsstudium -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Es ist zwar womöglich diskussionswürdig, ob dieser Begriff nach wie vor recht formal danach bestimmt werden kann, ob die fragliche Maßnahme auf einen bereits "erwählten", konkreten Beruf gerichtet ist und - nur - die notwendigen Mindestfähigkeiten und Fertigkeiten für gerade diesen Beruf vermittelt (so das BSG, Urt. v. 31.08.2000, B 4 RA 5/00 R, Juris Rn. 18 ff.), sodass Maßnahmen, die lediglich allgemeine Einblicke in das Berufsleben vermitteln oder Eignungskriterien für eine spätere Berufswahl überprüfen, nicht als Ausbildung angesehen werden können (Renten an Hinterbliebene, hrsg. von der DRV Bund, 8. Aufl. 2010, S. 90 mit Hinweis auf BSG, Urt. v. 12.12.1984, 10 RKg 12/84 [Juris Rn. 13 m.w.N.]).
  • BSG, 12.12.1984 - 10 RKg 12/84

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld wegen Absolvierung eines Praktikums;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Es ist zwar womöglich diskussionswürdig, ob dieser Begriff nach wie vor recht formal danach bestimmt werden kann, ob die fragliche Maßnahme auf einen bereits "erwählten", konkreten Beruf gerichtet ist und - nur - die notwendigen Mindestfähigkeiten und Fertigkeiten für gerade diesen Beruf vermittelt (so das BSG, Urt. v. 31.08.2000, B 4 RA 5/00 R, Juris Rn. 18 ff.), sodass Maßnahmen, die lediglich allgemeine Einblicke in das Berufsleben vermitteln oder Eignungskriterien für eine spätere Berufswahl überprüfen, nicht als Ausbildung angesehen werden können (Renten an Hinterbliebene, hrsg. von der DRV Bund, 8. Aufl. 2010, S. 90 mit Hinweis auf BSG, Urt. v. 12.12.1984, 10 RKg 12/84 [Juris Rn. 13 m.w.N.]).
  • BSG, 29.05.1979 - 4 RJ 101/78

    Voraussetzungen der Waisenrente - Berechnung der Dauer der Berufsaubildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.10.2013 - L 3 U 32/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei "Berufsausbildung" die einem zukünftigen, gegen Entgelt auszuübenden Beruf dienende Ausbildung, sofern sie Zeit und Arbeitskraft des Kindes zumindest überwiegend beanspruche (vgl. zu § 1267 RVO: BSG, Urteil vom 29.05.1979 - 4 RJ 101/78 - in SozR 2200 § 1267 Nr. 19).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24173
LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2016,24173)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19.07.2016 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2016,24173)
LSG Hessen, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2016,24173)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unfallversicherungsrecht

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 9
    Morbus Parkinson; Landwirt; Pflanzenschutzmittel; Berufskrankheit; Wie-BK; Fehlen gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse zum generellen Ursachenzusammenhang

  • rechtsportal.de

    SGB VII § 9 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 9 Abs. 2
    Keine Anerkennung der Parkinsonerkrankung von Landwirten unter der Einwirkung von Pflanzenschutzmitteln als Wie-Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Nach § 9 Abs. 2 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger eine Krankheit, die nicht in der BKV bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine BK als Versicherungsfall anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII erfüllt sind (sog Öffnungsklausel für Wie-BKen - hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - juris m.w.N.; siehe zu den Voraussetzungen einer Wie-BK auch etwa BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris).

    Hierzu ist auf folgende Ausführungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - juris) zu den generellen Anforderungen an die Annahme eines solchen Ursachenzusammenhangs zu verweisen:.

  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKnU 1/80

    Medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse; Verursachung einer Krankheit; Neue

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Sinn des § 9 Abs. 2 SGB VII (§ 551 Abs. 2 RVO) ist es, ausnahmsweise vom Listensystem abweichen zu können, um solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Liste noch nicht vorhanden waren oder vom Verordnungsgeber nicht hinreichend berücksichtigt wurden (vgl BSG vom 4.8.1981 - 5a/5 RKnU 1/80 - SozR 2200 § 551 Nr. 18 S 27).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 13/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Legasthenie - Dyskalkulie

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Nach § 9 Abs. 2 SGB VII haben die Unfallversicherungsträger eine Krankheit, die nicht in der BKV bezeichnet ist oder bei der die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine BK als Versicherungsfall anzuerkennen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung nach neuen Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft die Voraussetzungen für eine Bezeichnung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII erfüllt sind (sog Öffnungsklausel für Wie-BKen - hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 6/12 R - juris m.w.N.; siehe zu den Voraussetzungen einer Wie-BK auch etwa BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 13/09 R - juris).
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - Juris RdNr 22; bereits BSG vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 35 mwN = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287 [BSG 02.02.1978 - 8 RU 66/77] ; 61, 127, 128).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 20/01 R

    Quasi-Berufskrankheit - gruppentypische Risikoerhöhung: Einwirkungshäufigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Andererseits reichen vereinzelte Meinungen einiger Sachverständiger grundsätzlich nicht aus (BSG vom 4.6.2002 - B 2 U 20/01 R - Juris RdNr 22; bereits BSG vom 23.3.1999 - B 2 U 12/98 R - BSGE 84, 30, 35 mwN = SozR 3-2200 § 551 Nr. 12).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287 [BSG 02.02.1978 - 8 RU 66/77] ; 61, 127, 128).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Der Ursachenzusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59 [BSG 19.03.1986 - 9a RVi 2/84] ).
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 42/93

    Entschädigung - Rückwirkung

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Mit der Einführung der Wie-BK in § 551 Abs. 2 RVO durch das Unfallversicherungs- Neuregelungsgesetz vom 30.4.1963 (BGBl I 241) wurde eine Ausnahme vom Listenprinzip nur für den Fall zugelassen, dass der Verordnungsgeber wegen der regelmäßig notwendigen mehrjährigen Intervalle zwischen den Anpassungen der BKV an die neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht rechtzeitig tätig wird (BSG vom 25.8.1994 - 2 RU 42/93 - BSGE 75, 51, 54 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6 S 14).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 19.07.2016 - L 3 U 32/13
    Erforderlich ist aber eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit, wonach kein vernünftiger Mensch mehr am Vorliegen vorgenannter Tatbestandsmerkmale zweifelt (BSGE 6, 144; Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage, § 118 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • SG Duisburg, 08.01.2013 - S 6 U 140/11

    Anerkennung einer Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit - Ursächliche

  • Drs-Bund, 26.06.2015 - BT-Drs 18/5342
  • LSG Bayern, 11.09.2018 - L 3 U 477/15

    Multisystematrophie wegen Schädlingsbekämpfungsmitteln keine Berufskrankheit

    Soweit gerichtliche Entscheidungen von Landessozialgerichten zur Frage einer Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit veröffentlicht sind, wurde eine Berufskrankheit nicht anerkannt (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 19. Juli 2016 - L 3 U 32/13 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. März 2014 - L 6 U 4215/11 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 1. Dezember 2011 - L 6 U 122/08 -, juris; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 2000 - L 3 U 241/99 -, juris; LSG Niedersachsen, Urteil vom 22. Juni 1999 - L 3 U 25/94 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 6 U 98/17

    Anerkennung einer Erkrankung an Parkinson wie eine Berufskrankheit; Wirkung von

    Dessen ungeachtet kann ein Versicherungsfall nach § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine BK deshalb nicht anerkannt werden, weil ein erheblich erhöhtes Risiko von Landwirten, nach einer Exposition gegenüber Pestiziden an Parkinson zu erkranken, mithin die BK-Reife medizinisch-wissenschaftlich nicht gesichert ist (sa LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. Oktober 2017 - L 3 U 6/17 -, Hess LSG Urteil vom 19. Juli 2016 - L 3 U 32/13 - und das Urteil des 14. Senats des Gerichts vom 22. Oktober 2014 - L 14 U 83/12 -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,96448
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2017,96448)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.04.2017 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2017,96448)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. April 2017 - L 3 U 32/13 (https://dejure.org/2017,96448)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Da bandscheibenbedingte Erkrankungen aber multifaktoriell entstehen und ein eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild, das für Belastungen durch das Heben und Tragen schwerer Lasten bzw Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung typisch wäre, fehlt, ist allgemein anerkannt, dass letztlich entscheidend nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Wirbelsäulenerkrankung durch die versicherte Einwirkung ist (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Um das Ausmaß der beruflichen Belastungen genauer bestimmen zu können, ist das MDD als geeignete Grundlage zur Konkretisierung der sog arbeitstechnischen Voraussetzungen heranzuziehen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl hierzu BSGE 103, 54 mwN).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Daher können hierüber nur (Verwaltungs-)Fehler berichtigt werden, soweit sich bei der erneuten Überprüfung der Sach- und Rechtslage ergibt, dass sämtliche Voraussetzungen für den geltend gemachten (und ursprünglich abgelehnten) Anspruch auch tatsächlich vorliegen (vgl hierzu Bundessozialgericht (BSG) SozR 1300 § 44 Nr. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 10 U 1507/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3102 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 3 U 32/13
    Dabei ist sogar die Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts möglich, mit dem - wie hier - lediglich die Anerkennung eines Versicherungsfalls abgelehnt worden ist, ohne dass zugleich über Sozialleistungsansprüche entschieden worden wäre (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg, Urteil vom 25. September 2014 - L 10 U 1507/12 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2018 - L 14 U 265/15
    In Bezug auf das 3. Zusatzkriterium der B-2-Konstellation der Konsensempfehlungen schließt sich der erkennende Senat zudem der Rechtsprechung des 3. Senats (Urteil vom 4. August 2014 - Az.: L 3 U 59/11; Urteil vom 27. Juli 2016 - Az.: L 3 U 24/11 ZVW und Urteil vom 26. April 2017 - Az.: L 3 U 32/13) an, wonach bei der Prüfung, ob ein besonderes Gefährdungspotenzial durch hohe Belastungsspitzen vorliegt, zu berücksichtigen ist, dass nach den Vorgaben der Konsensempfehlungen dem Fehlen einer Begleitspondylose bei der Konstellation B-2 nur dann keine negative Indizwirkung zukommt, wenn sich die mit den beruflichen Belastungen verbundene Gefährdung "hauptsächlich" aus wiederholten Spitzenbelastungen ergibt (siehe hierzu Seite 217).
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